Leistungsphase 8 · HOAI
Bauabrechnung und Rechnungsprüfung – LPH 8
Am Ende zählt, was wirklich gebaut wurde. Wir prüfen Aufmaße, Rechnungen und Nachträge – oder erstellen die Abrechnung für Ihr Unternehmen prüfbar nach VOB.
Kurz gesagt
In der Abrechnung entscheidet sich, ob das Budget hält. Mengen müssen dem Aufmaß entsprechen, Einheitspreise dem Vertrag und Nachträge ihrer Grundlage. Die VOB/B verlangt eine prüfbare Abrechnung, die VOB/C regelt für jedes Gewerk, wie abgerechnet wird.
Für Auftraggeber und Planer übernehmen wir die Rechnungsprüfung. Für Bauunternehmen erstellen wir Aufmaß und Bauabrechnung so, dass sie einer Prüfung standhalten.
Leistungsumfang
Abrechnen, was gebaut wurde
In der TGA steckt die Abrechnung im Detail: Leitungslängen, Formteile, Dämmung, Armaturen und Kabelwege. Mit unserer Erfahrung aus Planung und Mengenermittlung prüfen wir diese Positionen gezielt.
Ablauf
So arbeiten wir
- A
Unterlagen sichten
Vertrag, Leistungsverzeichnis, Aufmaße, Rechnungen und Nachträge.
- B
Mengen prüfen
Abgleich mit Plänen und den Abrechnungsregeln der VOB/C.
- C
Preise und Nachträge
Vertragspreise prüfen, Nachträge dem Grunde und der Höhe nach bewerten.
- D
Prüfbericht
Geprüfte Rechnung mit Prüfvermerken und Freigabeempfehlung.
Für wen
- Bauherren und Projektsteuerer
- Architekturbüros und Fachplaner
- Bauunternehmen
- TGA-Fachbetriebe
Sie erhalten
- Geprüfte Rechnungen mit Prüfvermerken
- Bewertung der Nachträge
- Mengenabgleich und Prüfbericht
- Kostenfeststellung nach DIN 276
Häufige Fragen
Fragen und Antworten
Was bedeutet „prüfbare Abrechnung“?
Nach VOB/B muss der Auftragnehmer seine Leistungen prüfbar abrechnen: übersichtlich, in der Reihenfolge der Positionen und mit den Bezeichnungen aus dem Vertrag. Mengenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege, die Art und Umfang der Leistung nachweisen, gehören dazu.
Prüfen Sie auch Nachträge?
Ja – dem Grunde nach, also ob die Leistung bereits beauftragt war, und der Höhe nach, also ob der Preis nachvollziehbar aus den Vertragspreisen abgeleitet ist.
Arbeiten Sie für Auftraggeber oder für Auftragnehmer?
Für beide Seiten: Auftraggeber lassen bei uns Rechnungen und Nachträge prüfen, Bauunternehmen lassen ihre Aufmaße und Abrechnungen erstellen.
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