Leistungsphase 8 · HOAI

Bauabrechnung und Rechnungsprüfung – LPH 8

Am Ende zählt, was wirklich gebaut wurde. Wir prüfen Aufmaße, Rechnungen und Nachträge – oder erstellen die Abrechnung für Ihr Unternehmen prüfbar nach VOB.

Aufmaß · Beispiel

Kurz gesagt

In der Abrechnung entscheidet sich, ob das Budget hält. Mengen müssen dem Aufmaß entsprechen, Einheitspreise dem Vertrag und Nachträge ihrer Grundlage. Die VOB/B verlangt eine prüfbare Abrechnung, die VOB/C regelt für jedes Gewerk, wie abgerechnet wird.

Für Auftraggeber und Planer übernehmen wir die Rechnungsprüfung. Für Bauunternehmen erstellen wir Aufmaß und Bauabrechnung so, dass sie einer Prüfung standhalten.

Leistungsumfang

Abrechnen, was gebaut wurde

Pos.LeistungBeschreibung
01AufmaßprüfungAbgleich der abgerechneten Mengen mit Plänen, Aufmaß und den Abrechnungsregeln der VOB/C.
02RechnungsprüfungPrüfung von Abschlags- und Schlussrechnungen auf Grundlage des Bauvertrags.
03NachtragsprüfungPrüfung von Nachträgen dem Grunde und der Höhe nach.
04Abrechnung erstellenPrüfbare Aufmaße und Rechnungen für ausführende Unternehmen.
05KostenkontrolleAbgleich der Abrechnung mit Auftragssummen und Budget.
06KostenfeststellungZusammenstellung der tatsächlichen Kosten nach DIN 276.

In der TGA steckt die Abrechnung im Detail: Leitungslängen, Formteile, Dämmung, Armaturen und Kabelwege. Mit unserer Erfahrung aus Planung und Mengenermittlung prüfen wir diese Positionen gezielt.

Ablauf

So arbeiten wir

  1. A

    Unterlagen sichten

    Vertrag, Leistungsverzeichnis, Aufmaße, Rechnungen und Nachträge.

  2. B

    Mengen prüfen

    Abgleich mit Plänen und den Abrechnungsregeln der VOB/C.

  3. C

    Preise und Nachträge

    Vertragspreise prüfen, Nachträge dem Grunde und der Höhe nach bewerten.

  4. D

    Prüfbericht

    Geprüfte Rechnung mit Prüfvermerken und Freigabeempfehlung.

Für wen

  • Bauherren und Projektsteuerer
  • Architekturbüros und Fachplaner
  • Bauunternehmen
  • TGA-Fachbetriebe

Sie erhalten

  • Geprüfte Rechnungen mit Prüfvermerken
  • Bewertung der Nachträge
  • Mengenabgleich und Prüfbericht
  • Kostenfeststellung nach DIN 276

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Was bedeutet „prüfbare Abrechnung“?

Nach VOB/B muss der Auftragnehmer seine Leistungen prüfbar abrechnen: übersichtlich, in der Reihenfolge der Positionen und mit den Bezeichnungen aus dem Vertrag. Mengenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege, die Art und Umfang der Leistung nachweisen, gehören dazu.

Prüfen Sie auch Nachträge?

Ja – dem Grunde nach, also ob die Leistung bereits beauftragt war, und der Höhe nach, also ob der Preis nachvollziehbar aus den Vertragspreisen abgeleitet ist.

Arbeiten Sie für Auftraggeber oder für Auftragnehmer?

Für beide Seiten: Auftraggeber lassen bei uns Rechnungen und Nachträge prüfen, Bauunternehmen lassen ihre Aufmaße und Abrechnungen erstellen.

Kontakt

Sprechen wir über Ihr Projekt.

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Telefon
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Adresse
Fröbelstraße 71, 35394 Gießen
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Mo–Fr, 8:00–17:00 Uhr